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Zone für öffentliche Nutzung ZöN 16 «Eyfeld» - öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Ittigen bringt, gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0) die Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 16 (neu) mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan 1 und Baureglement) sowie die damit verbundene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 320.3 «ZPPa Nr. 18 Kirschenacker / Eyfeld» und geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Erschliessung Eyfeld» zur öffentlichen Auflage.
Auflageort:
Dienstleistungszentrum Gemeinde, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen
Auflagefrist:
Die Unterlagen können vom 29. August bis und mit 27. September 2024 während den Büroöffnungszeiten oder hier eingesehen werden.
Einsprachen:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Artikel 35b Absatz 1 BauG).
Allfällige Einspracheverhandlungen finden zwischen dem 8. Oktober und dem 18. Oktober 2024 statt. Einsprechende sind gebeten, sich für diesen Zeitraum Termine freizuhalten.