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Beschlüsse des Gemeinderats vom 25. März 2024

28. März 2024
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Gemeinderechnung 2023

Das Rechnungsergebnis 2023 schliesst mit einem Defizit von 1,258 Mio. Franken ab. Folgende wesentlichen Abweichungen prägen das Ergebnis:

  • Mindererträge bei den juristischen Personen. Die Leistungsgruppe Finanzen benötigt deshalb einen Nachkredit von rund 1,224 Mio. Franken.
  • Abschreibungen und Unterhaltsarbeiten bei gemeindeeignen Liegenschaften. Die Leistungsgruppe Hochbau benötigt daher einen Nachkredit von 584'433 Franken.
  • Höhere Unterhaltskosten der Strassen. Die Leistungsgruppe Tiefbau, Gemeindebetriebe benötigt deshalb einen Nachkredit von 32'979 Franken.

Der Nachkredit für die Leistungsgruppe Tiefbau, Gemeindebetriebe fällt in die Kompetenz des Gemeinderats, über die beiden anderen Nachkredite muss die Gemeindeversammlung entscheiden.

Der Gemeinderat hat den Nachkredit von 32’979 Franken für die Leistungsgruppe Tiefbau, Gemeindebetriebe genehmigt. Die Nachkredite für die Leistungsgruppen Finanzen und Hochbau, die Rechnung 2023 sowie die Berichterstattung auf Stufe Leistungsgruppe wurden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 verabschiedet.

 

Verlegung Schulweg und Kauf der Parzelle Schulweg 3

Für die Realisierung des Hochhauses «Zentrum Papiermühle» muss der Schulweg umgelegt werden. Dies war bereits bei der Sanierung des Knotens Papiermühle vorgesehen, wurde aber letztlich nicht ausgeführt, da die Planung des Hochhauses nicht genügend fortgeschritten war. Die Gemeinde braucht deshalb einerseits eine neue Baubewilligung, andererseits einen neuen Baukredit.

Das Bauprojekt besteht, neben dem Strassenbau, aus einer kostspieligen Stützmauer gegen die Parzelle Nr. 728 (Schulweg 3). Mit deren Erwerb könnte auf die Stützmauer verzichtet und stattdessen eine Böschung angelegt werden. Damit liessen sich die Kosten um 570'000 Franken senken.

Der Gemeindeversammlung soll daher in einem separaten Geschäft beantragt werden, die Liegenschaft für 800'000 Franken zuzüglich Rückbau- und Nebenkosten von 140'000 Franken zu erwerben. Der Baukredit für die Umlegung des Schulwegs wird der Gemeindeversammlung in der Variante «Böschung» (1,665 Mio. Franken), sofern der Liegenschaftskauf genehmigt wird, und in der Variante «Stützmauer» (2,235 Mio. Franken) vorgelegt.

Der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 wird beantragt, die Liegenschaft Schulweg 3 zu erwerben sowie den Verpflichtungskredit für die Verlegung des Schulwegs zu genehmigen.

 

Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024

Der Gemeinderat hat die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung wie folgt festgelegt:

  1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2023 – Kenntnisnahme, Beratung und Genehmigung
  2. Neubau Schulanlage Eyfeld; Projektierungskredit – Beratung und Genehmigung
  3. Kauf Parzelle Nr. 728, Schulweg 3, Ittigen – Beratung und Genehmigung
  4. Verlegung Schulweg West – Beratung und Genehmigung
  5. Teilrevision Reglement öffentliche Sicherheit – Beratung und Genehmigung
  6. Verschiedenes
Gemeinderat von Ittigen.