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Geringfügige Änderung Überbauungsvorschriften «Tilia»: Beschluss

27. März 2024
Das Projekt für die Entwicklung des Areals Tilia ist einen Schritt weiter. Dafür war eine geringfügige Änderung in Artikel 5 der Überbauungsvorschriften nötig.

Der Gemeinderat Ittigen hat die geringfügige Änderung in Artikel 5 der Überbauungsvorschriften Nr. 315.10 b «Tilia» am 25. März 2024 beschlossen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können Sie vom 28. März bis und mit 26. April 2024 während den Büroöffnungszeiten einsehen (Dienstleistungszentrum, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen) oder digital unter «Dokumente».

Areal Tilia Ittigen.

Zugehörige Objekte

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Änderungen Überbauungsvorschriften Nr. 315.10 b «Tilia», inkl. Änderungen 3. Auflage Download 0 Änderungen Überbauungsvorschriften Nr. 315.10 b «Tilia», inkl. Änderungen 3. Auflage
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