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Beschlüsse des Gemeinderats vom 13. März 2023

15. März 2023
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentliche Mitwirkung Zonenplanänderung Eyfeld

Im Quartier Eyfeld soll Raum für eine Basisstufe entstehen. Die Planungsarbeiten dazu schreiten voran. Am 1. September 2022 gab es dazu bereits einen Partizipationsanlass mit der Quartierbevölkerung. Ein weiterer Infoabend folgt Anfang April. Nun soll die Zonenplanänderung in die öffentliche Mitwirkung. Mit Erlass der neuen Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 16 «Eyfeld» schafft Ittigen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Basisstufe sowie für einen von der Bevölkerung gewünschten Quartiertreffpunkt. Parallel läuft für den «Neubau Basisstufe Eyfeld» ein selektiver Architekturwettbewerb nach SIA 142. Das Siegerprojekt soll im Februar 2024 feststehen.

Der Gemeinderat hat der Planvorlage, bestehend aus der Zone für öffentliche Nutzung ZöN 16 «Eyfeld» mit Änderungen der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan 1 und Baureglement) sowie der Überbauungsordnung «ZPPa Nr. 18 Kirschacker / Eyfeld» zugestimmt und für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.
 

Neuer Massnahmenplan der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Das Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Niederschwelligkeit und Partizipation. Konkret richtet sich die Arbeit nach folgenden fünf Schwerpunktthemen:

Die Kinder- und Jugendfachstelle (kijufa)

  • übernimmt eine Drehscheibenfunktion im Freizeitbereich;
  • nutzt bestehenden und schafft neuen Raum um Entwicklungsprozesse zu fördern;
  • fördert die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität;
  • verschafft Kindern und Jugendlichen Gehör;
  • stärkt die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Der Massnahmenplan zeigt, wie die Schwerpunktthemen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.

Der Gemeinderat hat den Massnahmenplan 2023 bis 2026 zur offenen Kinder- und Jugendarbeit genehmigt.
 

Die Bevölkerung soll bei der räumlichen Entwicklung mehr mitreden

Mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept «ITTIGEN 2040» legt Ittigen die Ziele und Strategien für die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Revision der Ortsplanung aus dem Jahr 2008. Die Umsetzung erfolgt schrittweise mit der Überarbeitung der Nutzungsplanung (Baureglement, Zonenplan), des Richtplans Verkehr, der Aktualisierung des Richtplans Energie sowie dem Erlass eines neuen Richtplans Landschaft. Weil das Bedürfnis besteht, die Bevölkerung künftig noch mehr in den Planungsprozess miteinzubeziehen und gewisse Arbeiten vorgezogen werden sollen, ist ein Nachkredit nötig.

Der Gemeinderat hat das geplante Vorgehen für den Abschluss der Phase II genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023, dem Nachkredit von brutto 243’00 Franken zulasten der Investitionsrechnung zuzustimmen.
 

Nachkredit für den Ersatz der Wasserleitung Zulligerstrasse nötig

Die Wasserleitung in der Zulligerstrasse wird ersetzt. Dafür hatte die Gemeindeversammlung im Juni 2022 insgesamt 780'000 Franken gesprochen. Eine nicht genau eingezeichnete Leitung verteuert das Projekt nun massgeblich. Die Linienführung der neuen Wasserleitung musste angepasst werden, was erhebliche Mehrkosten verursacht.

Der Gemeinderat hat die Projektänderung für den Ersatz der Wasserleitung Zulligerstrasse genehmigt. Der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 wird beantragt, der Projektänderung sowie dem Nachkredit von 170'000 Franken zuzustimmen.
 

Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023

Der Gemeinderat hat die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung wie folgt festgelegt:

  1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2022 – Kenntnisnahme, Beratung und Genehmigung
  2. Entwicklung Areal «Tilia»; Änderung Überbauungsplan Nr. 315.10 a, Überbauungsvorschriften Nr. 315.10 b, Zonenplan 1 und Überbauungsplan Nr. 390 «Baulinien / Waldgrenzen / Waldabstandslinien» – Beratung und Genehmigung
  3. Teilrevision Ortsplanung Phase 2; Nachkredit für Räumliches Entwicklungskonzept (REK) – Beratung und Genehmigung
  4. Zone für öffentliche Nutzung 1 (ZöN 1); Änderung baupolizeiliche Masse in Artikel 221 Baureglement (ZöN 1) bedingt durch Neubau Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrum Rain – Beratung und Genehmigung
  5. Sanierungs- und Ausbauprojekt ARA-Strasse; Projekterweiterung, Nachkredit – Beratung und Genehmigung
  6. Ersatz Wasserleitung Zulligerstrasse; Nachkredit – Beratung und Genehmigung
  7. Anschluss Quartier Altikofen an öffentlichen Verkehr; zweiter dreijähriger Versuchsbetriebs – Beratung und Beschluss
  8. Kreditabrechnung Sport- und Freizeitanlage «Dreispitz Rain» – Kenntnisnahme
  9. Verschiedenes
     

Einbürgerungen

Das Gemeindebürgerrecht wurde einer 3-köpfigen Familie aus Kroatien, einem Kind aus Serbien, einer Person aus Portugal, einer Person aus Deutschland, einem Ehepaar aus England, respektive Italien sowie einem Ehepaar aus Deutschland, respektive den USA zugesichert.
 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Luc Baumann, Düdingen: Neubau Velounterstand, Grauholzstrasse 37a, 3063 Ittigen, Parzelle Nr. 901 / BR 4275.
  • Thomas Rieben, Ittigen: Ersatz der bestehenden Elektroheizung mit einer aussen aufgestellten Luft/WasserWärmepumpe inklusive Wärmepumpenboiler, Brunnenrain 3, 3063 Ittigen, Parzelle Nr. 5577.
Gemeinderat Ittigen.