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Beschlüsse des Gemeinderats vom 29. August 2022
Energieversorgungs- und Energieförderungsreglement
Die Konzessionsabgaben der Gemeinde auf Strom und Gas sollen auf eine nach Bundesrechtssprechung konforme rechtliche Grundlage gestellt werden. Bisher flossen die Abgaben zudem in den allgemeinen Finanzhaushalt. Zukünftig sollen sie der Spezialfinanzierung «Energieförderung» zugeführt und nur dann erhoben werden, wenn das Kapital der Spezialfinanzierung unter eine Million Franken fällt. Dadurch ist es möglich, die Spezialfinanzierung längerfristig sicherzustellen. Mit den Mitteln aus der Spezialfinanzierung «Energieförderung» will die Gemeinde zukünftig die Elektromobilität zusätzlich mit finanziellen Beiträgen fördern.
Um diese Bestrebungen rechtlich zu verankern, braucht es ein Energieversorgungsreglement und das bisherige Energieförderungsreglement muss teilrevidiert werden. Die Teilrevision ist auch notwendig, weil die Förderpraxis des Kantons geändert hat.
Beide Erlasse verabschiedete der Gemeinderat im Juni 2022 zuhanden der Vernehmlassung bei den Parteien. In der Vernehmlassung äusserten sich die Parteien positiv und unterstützten die Bestrebungen des Gemeinderats.
Der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 wird beantragt, das Energieversorgungs- sowie das teilrevidierte Energieförderungsreglement mit Inkrafttreten per 1. Januar 2023 zu genehmigen.
Neubau Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrum Rain
Die Sporthallen und der Festsaal Rain sind seit längerem renovierungsbedürftig. Weil sich eine Sanierung nicht lohnt, sollen Neubauten die bisherigen Gebäude ersetzen. Aus dem durchgeführten Wettbewerb nach SIA ging das Siegerprojekt «Janua» hervor. Dieses soll nun vertieft und zu einem Bauprojekt weiterbearbeitet werden. Die Projektierungskosten bis hin zum Baubewilligungsprojekt belaufen sich auf 2,62 Mio. Franken, worüber die Gemeindeversammlung zu entscheiden hat.
Der Gemeinderat hat das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 verabschiedet.
Neubau und Erweiterung Schule Altikofen – Nachkredit
Im Juni 2021 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Baukredit von 23,5 Mio. Franken für das Projekt «Schulanlage Altikofen». Die unsichere Weltlage und die damit verbundenen Lieferengpässe wirken sich markant auf die Preise bei den Baumaterialien aus. Es kommt im Projekt dadurch zu Mehrkosten von 3,64 Mio. Franken. Ein entsprechender Nachkredit ist notwendig. Die Inbetriebnahme verzögert sich aufgrund der Situation zudem um ein Jahr in den Frühling 2026, was ebenso Mehrkosten bei den Provisorien generiert.
Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Terminplan genehmigt und das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 verabschiedet.
Neubau Infrastrukturgebäude Worblaufen – Nachkredit
Die Gemeindeversammlung genehmigte im Dezember 2021 einen Baukredit von 4,425 Mio. Franken für den Neubau des Infrastrukturgebäudes in Worblaufen. Wie beim Projekt «Schule Altikofen» kommt auch das Infrastrukturgebäude aufgrund der hohen Preise auf dem Baumarkt teurer zu stehen als geplant. Ein Nachkredit von 770'000 Franken und eine Anpassung des Terminplans sind notwendig. Das Infrastrukturgebäude kann voraussichtlich mit einem Jahr Verzögerung im Frühling 2024 in Betrieb genommen werden.
Der Gemeinderat hat das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 verabschiedet und den überarbeiteten Terminplan genehmigt.
Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022
Der Gemeinderat hat die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung wie folgt festgelegt:
- Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2023 und Planung 2024 bis 2027 – Beratung und Genehmigung des Inhalts der Leistungsgruppen mit Globalbudget sowie des Gesamtbudgets mit Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer, Kenntnisnahme der Planung
- Schulanlage Altikofen; Ersatzneubau Spezialtrakt und Erweiterung, Nachkredit – Beratung und Genehmigung
- Infrastrukturgebäude Worblaufen; Neubau, Nachkredit – Beratung und Genehmigung
- Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrum Rain; Neubau - Projektierungskredit – Beratung und Genehmigung
- Energieversorgungsreglement – Beratung und Genehmigung
- Energieförderungsreglement; Teilrevision – Beratung und Genehmigung
- Reglement über die regionale offene Kinder- und Jugendarbeit; Aufhebung – Beratung und Genehmigung
- Kreditabrechnung Anschaffung Tablets Schule – Kenntnisnahme
- Verschiedenes
Öffentliche Mitwirkung zum Projekt «Wohnen im Park»
Die Überbauung «Wohnen im Park» ist in die Jahre gekommen. Sie soll saniert und zusätzlich verdichtet werden. Das Projekt ermöglicht eine haushälterische Nutzung des Bodens für die Wohn- und in einem beschränkten Masse auch für die Arbeitsnutzung. Mit dem Projekt werden die Siedlungsfreiräume zudem massgeblich aufgewertet. Die öffentliche Mitwirkung zu den planungsrechtlichen Grundlagen ist abgeschlossen, es gingen acht Eingaben ein. Diese betrafen insbesondere die Mobilität, Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie gestalterische Anliegen. Die Erkenntnisse aus der Mitwirkung sollen nun soweit möglich in das laufende Projekt miteinfliessen.
Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben sowie die Unterlagen zur Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.
Einbürgerungen
Das Gemeindebürgerrecht wurde je einer Person aus der Türkei, Italien, dem Vereinigten Königreich, Russland und Deutschland zugesichert, sowie zwei Kindern aus Portugal.