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Beschlüsse des Gemeinderats vom 9. Mai 2022

12. Mai 2022
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

OK Ittiger Märit

Der Ittiger Märit ist in den Jahren 2020 und 2021 bedingt durch die Pandemie ausgefallen. Im OK gab es während dieser Zeit zudem verschiedene Demissionen. Nun war es möglich, wenigstens ein Mitglied für das OK zu gewinnen. Entsprechend nahm der Gemeinderat die Wahl vor.

Rudolf Wetz, Eichenweg 6, nimmt neu im OK Ittiger Märit Einsitz.

 

Überbauung «Wohnen im Park»

Die Allianz Suisse Immobilien AG ist Eigentümerin der Wohnsiedlung «Im Park». Die Überbauung mit insgesamt 222 Mietwohnungen wurde Anfang der 1980er Jahre in der seinerzeitigen Zone für Gesamtüberbauung mit einer tiefen Dichte realisiert. Nun bedingt die Überbauung eine Sanierung. In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, wie und ob sich die Wohnsiedlung weiterentwickeln lässt. Um diese Frage zu klären, wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt, welches abgeschlossen ist und in ein Richtprojekt weiterbearbeitet wurde.

Das Richtprojekt geht davon aus, dass die heutige Wohnzone «W spez» durch eine Zone mit Planungspflicht ZPP S «Wohnen im Park» ersetzt und für die ZPP S eine Überbauungsordnung ausgearbeitet wird. Die Umzonung hat die Gemeindeversammlung zu beschliessen, die Überbauungsordnung der Gemeinderat. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Mitwirkung der planungsrechtlichen Grundlagen.

Der Gemeinderat hat dem Verfahren zum Planungsprozess ZPP S «Wohnen im Park» und der Überbauungsordnung «Im Park» zugestimmt und die planungsrechtlichen Grundlagen zuhanden der öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Die öffentliche Mitwirkung erfolgt zwischen dem 20. Mai und 20. Juni 2022. Am 19. Mai 2022, 19 Uhr findet als Auftakt zur Mitwirkung ein Informationsanlass in der Aula der Primarschule Altikofen statt.

 

Basisstufen Eyfeld und Kappelisacker

Am 6. Dezember 2021 beschloss der Gemeinderat, die Basisstufe etappenweise einzuführen. Basisstufenstandorte sind in den Gebieten Rain, Eyfeld und Kappelisacker geplant. Erweiterte und neue Infrastruktur ist dafür notwendig. Die Raumbedürfnisse an den drei Basisstufenstandorten wurden in einer Studie überprüft. Nun sollen in einem ersten Schritt für die Standorte Eyfeld und Kappelisacker detaillierte Machbarkeitsstudien erarbeitet und qualitätssichernde Verfahren durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat hat das Vorgehen genehmigt. Für das Erarbeiten der Grundlagen und die Wettbewerbsverfahren hat er für den Standort Eyfeld einen Verpflichtungskredit von 233'000 Franken und für den Standort Kappelisacker einen Verpflichtungskredit von 351'000 Franken gesprochen.
Der Auftrag für das Erarbeiten der Grundlagen und das Begleiten der Wettbewerbsverfahren hat er dem Architekturbüro Bürgi Schärer AG erteilt.

 

Teilrevision Verwaltungsverordnung

Am 14. September 2021 beschloss der Gemeinderat, die Verwaltungsverordnung in Bezug auf die Bestimmungen zur Organisation des Gemeinderats und der Departemente teilweise zu revidieren. Gegen diese Teilrevision gingen verschiedene Beschwerden ein. Mit Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 5. April 2022 wurde die Teilrevision nur teilweise gutgeheissen. Die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Departemente wurden mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramts wieder aufgehoben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 5. April 2022 nicht an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen, sondern das weitere Vorgehen in Bezug auf die aufgehobenen Bestimmungen mit den Ortsparteien zu klären.

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