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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021

3. Dezember 2021
Die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 hat die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:

1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2022 und Planung 2023 bis 2026

Die Leistungsgruppendefinitionen 2022, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden genehmigt.

Das Budget 2022 mit einem Aufwandüberschuss von 1,361 Mio. Franken und mit folgenden Steuern und Abgaben wurde genehmigt:

a) Obligatorische Gemeindesteuern: 1,24 der einfachen Steuer (bisher 1,29)
b) Liegenschaftssteuer: 1,1 ‰ des amtlichen Werts

 

2. Weiterentwicklung Talgut-Zentrum Ost

Die Änderungen in Artikel 329 Baureglement sowie im Zonenplan mit Anpassung des Wirkungsbereichs ZBO o und dem Festlegen des Perimeters der ZPP R «Talgut-Zentrum Ost» wurden genehmigt.

 

3. Uferschutzplanung «Aareraum Worblaufen»; Neubau Infrastrukturgebäude

Das Projekt «Neubau Infrastrukturgebäude» wurde genehmigt. Für das Umsetzen des Projekts wurde ein Verpflichtungskredit von 4,425 Mio. Franken (inkl. MWST) zu Lasten der Investitionsrechnung gesprochen.

 

4. Schul- bzw. Bildungsreglement; Teilrevision

Das teilrevidierte Schul- bzw. Bildungsreglement mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 wurde genehmigt.

 

 

Hinweis

Der Ausgabenbeschluss zu Traktandum 3 «Uferschutzplanung «Aareraum Worblaufen»; Neubau Infrastrukturgebäude» unterliegt nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28. November 1999 dem fakultativen Referendum.

Symbolbild Gemeindeversammlung

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