Inhalt
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021
1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2022 und Planung 2023 bis 2026
Die Leistungsgruppendefinitionen 2022, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden genehmigt.
Das Budget 2022 mit einem Aufwandüberschuss von 1,361 Mio. Franken und mit folgenden Steuern und Abgaben wurde genehmigt:
a) Obligatorische Gemeindesteuern: 1,24 der einfachen Steuer (bisher 1,29)
b) Liegenschaftssteuer: 1,1 ‰ des amtlichen Werts
2. Weiterentwicklung Talgut-Zentrum Ost
Die Änderungen in Artikel 329 Baureglement sowie im Zonenplan mit Anpassung des Wirkungsbereichs ZBO o und dem Festlegen des Perimeters der ZPP R «Talgut-Zentrum Ost» wurden genehmigt.
3. Uferschutzplanung «Aareraum Worblaufen»; Neubau Infrastrukturgebäude
Das Projekt «Neubau Infrastrukturgebäude» wurde genehmigt. Für das Umsetzen des Projekts wurde ein Verpflichtungskredit von 4,425 Mio. Franken (inkl. MWST) zu Lasten der Investitionsrechnung gesprochen.
4. Schul- bzw. Bildungsreglement; Teilrevision
Das teilrevidierte Schul- bzw. Bildungsreglement mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 wurde genehmigt.
Hinweis
Der Ausgabenbeschluss zu Traktandum 3 «Uferschutzplanung «Aareraum Worblaufen»; Neubau Infrastrukturgebäude» unterliegt nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28. November 1999 dem fakultativen Referendum.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung vom 02.12.2021