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Häckseldienst Kreis 1

3063 Ittigen
15. Okt. 2025

Was kann gehäckselt werden?
Baumschnitt und grober, langer Sträucherschnitt.
 

Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster.
 

Bereitstellen des Häckselmaterials

  • Stellen Sie das zu häckselnde Material um 07.30 Uhr geordnet und gut sichtbar an den üblichen Containerstandplatz für Grüngut/Speisereste.
  • Bitte informieren Sie den Werkhof, wenn Sie das Häckselmaterial nicht gut sichtbar bereitstellen können.
  • Die Zufahrt für den Traktor und den Häcksler muss gewährleistet sein (minimale Durchfahrtsbreite 2.5 m).
  • Das gehäckselte Material bleibt beim Kunden. Verteilung und Reinigung ist Sache des Kunden.
  • Häckselgut ist nur für den Eigengebrauch im Garten bestimmt. Wer Astmaterial entsorgen möchte, gibt es der Kompostabfuhr mit (Bereitstellung gemäss Abfallkalender: Sträucher und Äste gebündelt und verschnürt, max. 50 cm Durchmesser, max. 1,50 m lang, max. 18 kg oder in Container).

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Werkhof
werkhof@ittigen.ch
Symbolbild Häckseldienst.

Abfallarten