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Gartenabfälle, kompostierbar

Kompostierbarer Gartenabraum, Grasschnitt, Hecken-/Baum- und Sträucherschnitt, Äste, Laub, Rasenschnitt, Schnittblumen, Tannenbäume und dergleichen sowie Kleintiermist pflanzenfressender Tiere.

Kein Katzenstreu, Kot sowie alle weiteren nicht kompostierbaren Stoffe wie Bindedraht, Blumentöpfe, Wurzelstöcke, Steine und dergleichen.

Invasive Neophyten müssen Sie wie der restliche brennbare Kehricht in Gebührensäcken entsorgen. Die Verbrennung dieser Pflanzen ist wichtig, um eine mögliche weitere Ausbreitung via Samen oder Pflanzenteilchen zu verhindern. Weitere Informationen zu invasiven Neophyten finden Sie hier.

Bitte entsorgen Sie keine Plastiksäcke!

Tipps

  • Kompostieren Sie Gartenabfälle selber. Das gewonnene Kompostgut bietet Ihnen eine gute Grundlage für fruchtbare Gartenerde. Holen Sie sich darüber wertvolle Hinweise bei der Kompostberatung.
  • Für grössere Mengen Baum- und Heckenschnitt führt die Gemeinde zweimal jährlich einen Häckseldienst durch (siehe Abfallkalender).

Wichtig

  • Die Gartenabfälle müssen in offiziell zugelassenen Containern (140 bis 800 l Inhalt) bereitgestellt werden.
  • Äste werden mit Schnüren (keine Drähte oder Plastikschnüre) gebündelt entgegengenommen (Länge max. 150 cm, Durchmesser 50 cm, Höchstgewicht 18 kg).
  • Gartenabfälle können zusammen mit Rüstabfällen/Speiseresten bereitgestellt werden.
  • Kleinbehälter werden nicht geleert.

Gebühren

Gebührenfreie Abfuhr

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grüngut und Speisereste

Besondere Sammeltermine

Sammlung Wann? Wo?