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Personalverordnung
Die Personalverordnung gilt für alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sich aus Art. 1 des Personalreglements oder aus dieser Verordnung nichts Abweichendes ergibt.
Es wurde neu erlassen, am 1. Februar 2026 in Kraft gesetzt und ersetzt unter anderem Einzelverordnungen zur Arbeitszeit oder zu Aus-, Weiter- und Fortbildungen.
Informationen
- Datum
- 1. Februar 2026
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Ittigen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Personal | 031 925 22 81 | Kontaktformular |