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Personalverordnung - Auflageexemplar

Die Personalverordnung gilt für alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sich aus Art. 1 des Personalreglements oder aus dieser Verordnung nichts Abweichendes ergibt.

Es wurde neu erlassen und ersetzt künftig unter anderem Einzelverordnungen zur Arbeitszeit oder zu Aus-, Weiter- und Fortbildungen

Informationen

Datum
5. November 2025
Herausgeber/-in
Gemeinde Ittigen
Autor/-in
Gemeinde Ittigen

Dokumente

Name
Personalverordnung 2025, Auflageexemplar (PDF, 395.08 kB) Download 0 Personalverordnung 2025, Auflageexemplar

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