Inhalt
Öffentliche Mitwirkung: ZöN 18 (Schulanlage Kappelisacker)
Der Gemeinderat Ittigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes die Zone für öffentliche Nutzung ZöN 18 «Kappelisacker» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan 1, Zonenplan 2 und Baureglement) sowie die geringfügige Änderung der ZBO v mit Baulinienplan Nr. 134 und Bebauungsplan Nr. 134/1 «Kappelisacker» mit folgenden Akten zur öffentlichen Mitwirkung:
- Änderung Art. 221 Baureglement
- Änderung Zonenplan 1 (Ausschnitt 1)
- Änderung Zonenplan 2 (Ausschnitt 1)
- geringfügige Änderung der ZBO v mit Baulinienplan Nr. 134 und Bebauungsplan Nr. 134/1 «Kappelisacker»
- Erläuterungsbericht mit Beilagen
Auflageort: Dienstleistungszentrum Gemeinde, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen
Auflagefrist: Die Unterlagen können vom 18. Juni bis und mit 17. Juli 2026 während den Büroöffnungszeiten und aufgrund der Datengrösse HIERExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital eingesehen werden.
Informationsanlass: Am Donnerstag, 25. Juni 2026, 19:00 Uhr, findet ein Informationsanlass in der Aula Oberstufenzentrum, Rain 5, statt.
Eingaben: Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.