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Gastgewerbliche Überzeitbewilligung
Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet werden und sind bis spätestens um 00.30 Uhr des Folgetages zu schliessen. Für höchstens 24 frei wählbare Anlässe pro Kalenderjahr darf ein Gastgewerbebetrieb Überzeitbewilligungen beantragen. Der Betrieb darf in solchen Fällen bis um 03.30 Uhr des folgenden Tages offen halten.
Bitte reichen Sie das Gesuch um Überzeitbewilligung bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, ein.
Die Überzeitbewilligungen sind im Voraus zu beziehen und zu bezahlen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 031 925 22 52 | Kontaktformular |
Name |
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Gastgewerbe |