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Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Für öffentliche, einmalige Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung nötig. Das Gesuch ist bei der Gemeinde zur Prüfung einzureichen. Ist das Gesuch vollständig, wird es zur Bearbeitung an das zuständige Regierungsstatthalteramt weitergeleitet. Dieses ist die bewilligungsgebende Behörde.
Zum digitalen GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für die digitale Erfassung eines Gesuches benötigen Sie ein BE-Login.
Gesuchsformular als pdfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere nützliche Unterlagen, Merkblätter, Bestimmungen für Grossanlässe und andere Informationen finden Sie auf der Seite der RegierungsstatthalterämterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Jugendschutz
Alkoholische Getränken jeglicher Art dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Ebenfalls verboten ist die Abgabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren. Für jeden Anlass mit Alkoholausschank ist ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Nähere Informationen sowie Mustervorlagen finden Sie auf der WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 031 925 22 53 | Kontaktformular |
| Name |
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| Gastgewerbe |