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Aufrechterhaltung Ausweis C
Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verliert durch Abmeldung aus der Schweiz oder bei einem Auslandaufenthalt ab sechs Monaten die Gültigkeit. In besonderen Fällen hat der Migrationsdienst des Kantons Bern die Möglichkeit, die Niederlassungsbewilligung vor einer geplanten Ausreise bis zu vier Jahren aufrechtzuerhalten.
Vorgehen
Sie müssen das Formular «Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung» (unter «Dokumente») vollständig ausfüllen und bei der Fremdenkontrolle einreichen. Der Migrationsdienst entscheidet über das Gesuch.
Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 69.66 kB) | Download | 0 | Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fremdenkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |