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Grundgebühren Kehricht

Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen.

Für Einpersonen- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz an der Wohnadresse erfolgt die Verrechnung nicht nach Betriebseinheit, sondern nach Wohnungsgrösse.

Die Grundgebühren der einzelnen Kategorien betragen seit dem 1.1.2025 pro Kalenderjahr inkl. MWST:

  •   56 Franken für 1 bis 2.5-Zimmer-Wohnungen
  •   77 Franken für 3 bis 4.5-Zimmer-Wohnungen
  •   98 Franken für 5- und mehr Zimmer-Wohnungen
  • 119 Franken für Einfamilienhäuser
  • 119 Franken für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

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