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Grundgebühren Kehricht
Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen.
Für Einpersonen- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz an der Wohnadresse erfolgt die Verrechnung nicht nach Betriebseinheit, sondern nach Wohnungsgrösse.
Die Grundgebühren der einzelnen Kategorien betragen seit dem 1.1.2025 pro Kalenderjahr inkl. MWST:
- 56 Franken für 1 bis 2.5-Zimmer-Wohnungen
- 77 Franken für 3 bis 4.5-Zimmer-Wohnungen
- 98 Franken für 5- und mehr Zimmer-Wohnungen
- 119 Franken für Einfamilienhäuser
- 119 Franken für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Umwelt und Landschaft | 031 925 22 40 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau | 031 925 22 40 | Kontaktformular |