Inhalt
Liegenschaften Verwaltungsvermögen
Zu den Liegenschaften des Verwaltungsvermögens gehören alle Gebäude, die die Gemeinde zum Erfüllen der öffentlichen Aufgaben benötigt. Dazu gehören:
- Gemeindehaus
- Schulanlagen
- Kindergärten
- Sportanlagen
- Werkhof
Alle Gebäude, die keiner öffentlichen Aufgabe dienen, sind sogenannte Liegenschaften des Finanzvermögens. Es handelt sich dabei um Wohnhäuser und Landparzellen. Die Gemeinde vermietet Wohnhäuser und Schrebergartenparzellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 031 925 22 40 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau | 031 925 22 40 | Kontaktformular |