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Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zuständig. Er prüft das Gesuch und entscheidet über die Einbürgerung. 

Der Kanton Bern klärt bei Bedarf Fragen zum Personenstand. Ausserdem erstellt der Wohnkanton im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) einen Bericht.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung müssen Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einreichen. 

Weitere Informationen und die Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Mit dem Self-Check EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie einfach und schnell prüfen, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich persönlich beraten lassen? Dann rufen Sie uns an unter 031 925 22 24 oder 031 925 23 46 und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

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