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Patientenverfügung
Was geschieht mit mir, wenn ich krank werde, einen Unfall erleide und deswegen meine Rechte und Pflichten nicht mehr wahrnehmen kann? Wer entscheidet ob beispielsweise Leben verlängernde Massnahmen durchgeführt werden?
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung muss von den Ärzten und von Ihren Angehörigen respektiert und umgesetzt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen entlasten. Die Patientenverfügung kann im Dienstleistungszentrum der Gemeinde nicht hinterlegt werden.
Wir beraten Sie gerne. Vereinbarungen Sie bitte einen Termin mit uns.
Weitere Informationen und eine Vorlage zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website der FMH – dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 031 925 22 25 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Soziales | 031 925 22 32 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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