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Obligatorisches Schiessen

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus de…

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.

Die Schiesspflicht kann im Schiessstand Wolfacker absolviert werden. Die Sportschützen organisieren jeweils das obligatorische Programm. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Sportschützen WolfackerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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