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Medienmitteilung: Grosse Investitionen und Steuerfragen sollen an die Urne
Die Gemeindeversammlung befindet heute über einmalige Ausgaben höher als 400’000 Franken. An den Versammlungen nahmen in den letzten Jahren jedoch nur 1,5 bis 6,5 Prozent der Stimmberechtigten teil, an Urnenabstimmungen dagegen 38 bis 58 Prozent. Der Gemeinderat will Finanzentscheide mit grosser Tragweite deshalb breiter abstützen.
Grossprojekte an die Urne
Einmalige Ausgaben über 2 Millionen Franken sollen künftig zwingend an der Urne beschlossen werden, bei wiederkehrenden Ausgaben liegt die Schwelle bei 200’000 Franken. Gleiches gilt auch für Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen oder Immobiliengeschäfte. Viele Gemeinden im Berner Mittelland beschliessen Geschäfte mit hohen Ausgaben an der Urne. Die Schwellen liegen zwischen 0,5 und 5 Millionen Franken – Ittigen würde im Mittelfeld liegen. Heute kann in Ittigen gegen Beschlüsse mit Ausgaben über 3 Millionen Franken das Referendum ergriffen werden. Diese Option wurde jedoch nie genutzt und wird mit der neuen Regelung überflüssig. Sie soll daher aufgehoben werden.
Mehr Legitimation bei Steueränderungen
Ändert die Steueranlage, soll das Budget mit dem Aufgaben- und Finanzplan neu an der Urne genehmigt werden. Denn der Steuerfuss betrifft die ganze Bevölkerung und die Standortattraktivität. Bei einem Urnenentscheid sind steigende oder sinkende Steuern besser legitimiert. Bleibt der Steuerfuss unverändert, genehmigt weiterhin die Gemeindeversammlung das Budget.
Anpassungen an kantonales Recht
Die Aufsicht über den Datenschutz ging mit dem revidierten kantonalen Datenschutzgesetz per 1. September 2026 an die kantonale Datenschutzbehörde über. Die Geschäftsprüfungskommission prüft neu das Risikomanagement und befasst sich dabei weiterhin mit Datenschutzfragen.
Ergebnisse der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung unterstützten SP, Mitte und Grüne die Vorlage vollumfänglich, die EVP befürwortet das obligatorische Referendum ab 2 Millionen Franken. Die BVI will die Schwelle bei 5 Millionen Franken ansetzen. Keinen Änderungsbedarf sieht die GLP, die eine Abwertung der Gemeindeversammlung befürchtet.
Inkrafttreten
Der Kanton hat die Teilrevision vorgeprüft und die Genehmigung in Aussicht gestellt. Bei einem Ja treten die Änderungen am 1. Februar 2027 in Kraft.