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Beschlüsse des Gemeinderats vom 31. August 2026
Sanierung Guggertreppe
Seit Anfang August 2026 ist die Guggertreppe, die vom Verkehrsknoten Papiermühle in den Rain führt, wegen baulicher Mängel aus Sicherheitsgründen gesperrt. Im Zuge der Umlegung des Schulwegs wurden im unteren Teil neue Fertigbauelemente angelegt. Der obere Teil ist sanierungsbedürftig, soll aber im ursprünglichen Stil beibehalten werden.
Die Sanierung sieht unter anderem ein Instandsetzen einzelner Tritte, ein beidseitiges Geländer mit Zaun sowie zusätzliche Lampen vor. Dafür ist ein Kredit von 163'500 Franken nötig. Die Arbeiten sollen bis Ende 2026 umgesetzt sein. Die Guggertreppe bleibt bis zum Abschluss der Arbeiten gesperrt.
Der Gemeinderat genehmigte für die Sanierung der Guggertreppe einen Kredit von 163'500 Franken.
Elektromobilität
Seit 3,5 Jahren stehen für die Mitarbeitenden der Gemeinde und die Bevölkerung drei Elektroautos des Carsharing-Anbieters Swiss E-Car zu Verfügung. Weil Swiss E-Car den Betrieb Ende Oktober 2026 einstellt, muss eine passende Nachfolgelösung ab 1. November gefunden werden.
Eine Auswertung der vergangenen zwei Jahre zeigt, dass die Mitarbeitenden die drei Dienstfahrzeuge rege und regelmässig nutzten. Die Kosten von Swiss E-Car beliefen sich im Jahr 2025 abzüglich privater Nutzung auf knapp 34'000 Franken.
Nach einem Vergleich von Angeboten für ein Neuwagenleasing, einem Leasing oder einem Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen und einem Auto-Abo entschied sich der Gemeinderat aus Kostengründen dafür, Gebrauchtwagen zu erwerben.
Der Gemeinderat beschloss, die Variante Erwerb von Occasionsfahrzeugen weiterzuverfolgen. Diese sollen ausschliesslich den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehen.
Externe Revisionsstelle
Die Gemeindeversammlung bestätigte am 9. Dezember 2025 die Firma BDO AG, Bern, für die Rechnungsjahre 2025 bis 2026 als Revisionsstelle. Deshalb wurden Offerten von zwei Firmen geprüft, wobei jene der ROD Treuhandgesellschaft AG den Gemeinderat mehr überzeugte. Das Kostendach beträgt jährlich maximal 23'000 Franken (inkl. MWST, Spesen, Teuerung) bzw. maximal 92'000 Franken für vier Jahre.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Revisionsmandat für die Jahre 2027 bis 2030 der Firma ROD Treuhandgesellschaft AG, Urtenen-Schönbühl, zu übertragen.
Neue Schulsoftware
Heute arbeiten die verschiedenen Schulen in Ittigen mit unterschiedlichen, teilweise sehr veralteten Systemen. Dadurch steigt die Fehleranfälligkeit und die Abläufe sind mangels passender Schnittstellen unbefriedigend. Um eine effiziente Schulsoftware einheitlich einzuführen, entstand das «Projekt Schulsoftware Ittigen» (PSI). Im Rahmen von diesem reichten drei Anbieterinnen Offerten ein. Einer davon erteilte der Gemeinderat nun den Zuschlag.
Der Gemeinderat genehmigte für die Beschaffung und Einführung der neuen Schuladministrationssoftware einen Verpflichtungskredit von 35'000 Franken (inkl. MWST).
Worblentalstrasse 68
Die Liegenschaft Worblentalstrasse 68 soll zu einem Wohngebäude umgenutzt werden. Geplant ist, das heutige Bürogebäude auf der Westseite zu erweitern sowie um ein Vollgeschoss und ein Attikageschoss aufzustocken. Die Schichtung von Sockel, Obergeschossen und Dachaufbauten nimmt Vertrautes auf und entwickelt die heutigen Besonderheiten des Gebäudes weiter.
Die Umnutzung des Bürogebäudes ermöglicht es, an zentraler, bestens erschlossener Lage in der Kernagglomeration Bern dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. In unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Verkehr und zu einer Veloroute entstehen innert nützlicher Frist rund 145 Wohnungen für rund 300 Einwohnerinnen und Einwohner.
Für die Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken müssen die planungsrechtlichen Instrumente angepasst werden.
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den neuen Artikel 329c für die ZPP U «Worblentalstrasse 68» in das Baureglement aufzunehmen sowie die Anpassungen in den entsprechenden Zonenplänen zu genehmigen.
Schulanlage Kappelisacker: Neue Zone für öffentliche Nutzung
Für den Standort Kappelisacker sind sechs Basisstufen, inkl. den zugehörenden Aussenflächen, Räumlichkeiten für die Tagesschule sowie ein Mehrzweckraum zu realisieren. Mit Erlass der neuen Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 18 «Kappelisacker» sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftigen schulischen Nutzungen sowie die Bedürfnisse der Quartierbewohnenden an einen Quartiertreffpunkt mit öffentlichem Quartierplatz geschaffen werden. Die Mitwirkungsunterlagen des Projekts lagen vom 18. Juni bis zum 17. Juli 2026 öffentlich auf.
Der Gemeinderat genehmigte den Mitwirkungsbericht vom 27. Juli 2026. Zudem gab der Gemeinderat die Planvorlage zuhanden der Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) frei.
Teilrevision Abfallverordnung
Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung wies in den vergangenen Jahren jeweils einen Fehlbetrag aus. Um Schwankungen bei den Kosten und Einnahmen abzufedern und Investitionen tätigen zu können, sollte die Spezialfinanzierung ein Guthaben von 300'000 Franken nicht unterschreiten.
Weil die Spezialfinanzierung selbsttragend und deshalb über Gebühren finanziert werden muss, wurde die Grundgebühr auf den 1. Januar 2025 um rund 50 Prozent erhöht. Auf 1. Januar 2027 soll nun die Verbrauchsgebühr für Haushalte und Betriebe je nach Sackgrösse zwischen 19 und 24 Prozent steigen.
Der Gemeinderat heisst die Änderungen der Abfallverordnung gut und setzt sie vorbehältlich allfälliger Einsprachen auf den 1. Januar 2027 in Kraft.