Inhalt
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 12. März 2026
1. Teilrevision Entschädigungsreglement Gemeinderat
Die Stimmberechtigten lehnten eine Erhöhung der Jahresentschädigung für nebenamtliche Mitglieder des Gemeinderats ab. Die Gemeindeversammlung folgte damit einem Antrag aus der Stimmbevölkerung. Hingegen stimmte sie einer zusätzlichen Entschädigung für das Departement Kultur-Freizeit-Sport (KFS) als Zweitdepartement zu.
Ausserdem genehmigten die Stimmberechtigten zwei Ergänzungen, um die Entschädigung bei längeren Stellvertretungen (Artikel 5a) und bei einer Zuweisung eines zusätzlichen Departements (Artikel 5b) zu regeln.
Die Stimmberechtigen nahmen die Vorlage mit folgendem Beschluss an:
1. Die Teilrevision des Entschädigungsreglements Gemeinderat wird genehmigt mit Ausnahme der Erhöhung der Jahresentschädigung für nebenamtliche Mitglieder in Artikel 2.
2. Die Änderungen in Artikel 5a, 5b und 7 treten auf 1. Juli 2026 und die Änderung in Artikel 2 auf 1. Januar 2027 in Kraft.
2. Neubau Schulanlage Kappelisacker; Projektierungskredit
Der Verpflichtungskredit von 1’420’000 Franken inkl. MWST für die Projektierung der Schulanlage Kappelisacker mit Tagesschule und Mehrzweckraum wurde von der Gemeindeversammlung genehmigt.
3. Infrastrukturgebäude Reckmätteli; Kreditabrechnung
Die Gemeindeversammlung hat die Kreditabrechnung zum Infrastrukturgebäude zur Kenntnis genommen.
4. Ersatz Wasserleitung Beundenstrasse; Baukredit
Für die Erneuerung der Wasserleitung in der Beundenstrasse und die Sanierung des entsprechenden Strassenabschnitts hat die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt 445‘000 Franken (inkl. MWST) genehmigt.
5. Sanierung und Modellwechsel Pensionskasse; Kreditabrechnung
Die Gemeindeversammlung hat die Kreditabrechnung zur Sanierung und dem Modellwechsel Pensionskasse zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen die am 14. März 2026 auf ePublikation amtlich publizierten Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innerhalb einer Frist von 30 Tage beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Kontaktstelle: Gemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen
Frist: 30 Tage (Ablauf der Frist ⇒ 13.04.2026)