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Häckseldienst - eine Dienstleistung der Gemeinde
Es ist keine Anmeldung nötig, sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt. Siedlungswarte wenden sich bitte direkt an den Werkhof, um einen Termin zu vereinbaren. Der Werkhof der Gemeinde Ittigen wird im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häckselgut zerkleinern.
Das Häckselmaterial ist zwingend jeweils um 07.30 Uhr bereit zu stellen.
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Wochentag |
Gemeindegebiet |
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Dienstag 10. und |
Kreis 1, Gemeindegebiet Ittigen |
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Donnerstag 12. und |
Kreis 2, Gemeindegebiet Altikofen, Worblaufen |
Was kann gehäckselt werden?
Baum- und Heckenschnitt bis max. Durchmesser 10 cm.
Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster.
Bereitstellen des Häckselmaterials
- Das Häckselmaterial im jeweiligen Gemeindegebiet um 07.30 Uhr geordnet und gut sichtbar an den üblichen Containerstandplätzen für Grüngut/Speisereste bereitstellen.
- Bitte den Werkhof, wenn Sie das Häckselmaterial nicht gut sichtbar bereitstellen können.
- Die Zufahrt für den Traktor und den Häcksler muss gewährleistet sein (minimale Durchfahrtsbreite 2.5 m).
- Es findet keine Abfuhr statt. Das anfallende Material kann direkt in den Garten oder an Ort aufgeschichtet werden. Verteilung und Reinigung ist Sache des Bereitstellers.
Das Häckselgut ist nur für den Eigengebrauch im Garten bestimmt, zum Beispiel zum Abdecken der Gartenwege, zum Einbringen in Hecken- und Beerenpflanzungen sowie zum Kompostieren bzw. zur Humusbildung.