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Beschlüsse des Gemeinderats vom 25. August 2025
Neubau Schulanlage Kappelisacker – Projektierungskredit
Im Quartier Kappelisacker ist der Neubau einer Schulanlage mit Basisstufe, Tagesschule und Mehrzweckraum vorgesehen. Die Projektierung bedingt einen Verpflichtungskredit von 1’420'000 Franken (inkl. MWST).
Für die Realisierung des Projekts ist eine Anpassung der Bauzone erforderlich. Die Zonenplanänderung wird der Gemeindeversammlung voraussichtlich im Juni 2026 zum Beschluss vorgelegt, der Baukredit voraussichtlich im Dezember 2026. Die Inbetriebnahme ist auf August 2030 geplant.
Der Gemeinderat hat das weitere Vorgehen und das Terminprogramm genehmigt. In einem nächsten Schritt wird der Gemeindeversammlung für den Neubau der Schulanlage Kappelisacker ein Projektierungskredit in der Höhe von 1'420'000 Franken (inkl. MWST) beantragt.
Freiraumgestaltung Naherholungsraum Mannenberg – Verpflichtungskredit
Mit der Aufhebung und dem Teilrückbau des ehemaligen Wasserreservoirs Mannenberg wird das Areal frei für neue Nutzungsmöglichkeiten. Entstehen soll ein siedlungsnaher, offener und zusammenhängender Freiraum (Allmend) mit hoher landschaftsgestalterischer Qualität. Die Auswertung des Mitwirkungs- und Partizipationsprozesses im Rahmen des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK bestätigt den eingeschlagenen Weg der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat das weitere Vorgehen für die Umsetzung des Freiraumprojekts «Naherholungsraum Mannenberg» und das Terminprogramm genehmigt. Für die Umsetzung des Projekts wird der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 ein Verpflichtungskredit von 887'000 Franken (inkl. MWST) beantragt.
Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2026 und Finanzplanung 2027 bis 2030
Ittigen wird 2026 das sehr gute Dienstleistungsangebot nur aufrechterhalten können, wenn die Steuern erhöht werden. Dennoch rechnet das Budget 2026 mit einem Defizit von 1,684 Mio. Franken.
Aufgrund der negativen Entwicklung bei den Steuereinnahmen von juristischen Personen sowie der steigenden Personal- und Sachkosten und hohen Lastenausgleichszahlungen an den Kanton sieht das Budget 2026 eine Steuererhöhung um einen Zehntel auf 1,33 Einheiten vor. Ebenfalls ist vorgesehen, die Liegenschaftssteuer auf 1,2 Promille des amtlichen Werts anzuheben.
Die 2026 anfallenden Abschreibungen sind – wie bereits im Budget 2025 – durch die Entnahme von 3,798 Mio. Franken aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» finanziert. Mit diesem Instrument ist es möglich, die stark ansteigenden Abschreibungen, die sich aus den hohen Investitionen in die Schul- und Sportinfrastruktur ergeben, abzufedern.
Dank der Entwicklung der ICT-Branche und der generell tiefen Arbeitslosigkeit dürften die Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen mittelfristig positiv entwickeln. Zudem führten in den letzten Jahren Sondereffekte zu besseren Rechnungsabschlüssen als erwartet, was ebenfalls im 2026 eintreffen könnte. Die finanzielle Ausgangslage mit einem Defizit von 1,684 Mio. Franken im Budget 2026 ist herausfordernd.
Die Finanzplanung weist für die Jahre 2027 bis 2030 Defizite von jährlich 6 bis 8 Millionen Franken aus. Zu beachten ist dabei, dass mögliche Entnahmen aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» nicht berücksichtigt sind. Die Defizite werden sich dadurch in den Planjahren noch reduzieren. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im ICT-Umfeld, wird zeigen, ob die neue Steueranlage 1,33 in den nächsten Jahren einen gesunden Finanzhaushalt ermöglicht.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 wurde zuhanden der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 verabschiedet.
Externe Kontrollstelle für die Jahre 2025 bis 2028
Seit 2016 ist die Firma BDO AG, Bern, die Revisionsstelle der Gemeinde. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Stimmberechtigten die externe Revisionsstelle jeweils für vier Jahre an der Gemeindeversammlung wählen. Der Gemeinderat möchte das Revisionsmandat auch für die nächsten vier Jahre an die Firma BDO AG, Bern, übertragen.
Der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 wird beantragt, das Revisionsmandat für die Jahre 2025 bis 2028 an die Firma BDO AG, Bern, mit einem Kostendach von maximal 25'000 Franken pro Jahr bzw. gesamthaft maximal 100'000 Franken (inkl. Spesen und Mehrwertsteuer) über vier Jahre zu übertragen.
Wasserversorgung Neubau Ringschluss Wasserleitung Alte Tiefenaustrasse – Hubelgut; Nachkredit
Für den Neubau des Ringschlusses Wasserleitung Alte Tiefenaustrasse-Hubelgutstrasse hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit von 38'000 Franken (inkl. MWST) und einen Baukredit von 262'000 Franken (inkl. MWST) genehmigt. Im Rahmen der Submission hat sich gezeigt, dass der bewilligte Verpflichtungskredit von insgesamt 300'000 Franken nicht ausreichen wird.
Um die Zuständigkeit für einen Nachkredit zu bestimmen, werden die ursprünglichen Kredite und der Nachkredit zusammengerechnet. Weil die Summe 400'000 Franken übersteigt, fällt der notwendige Nachkredit für den Ringschluss Alte Tiefenaustrasse-Hubelgut in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung.
Für den Neubau des Ringschluss Wasserleitung Alte Tiefenaustrasse-Hubelgutstrasse wird der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 ein Nachkredit von 130'000 Franken (inkl. MWST) beantragt.