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Leerwohnungszählung 2024

17. April 2024
Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet.

Hauseigentümer oder Verwalter, die per 1. Juni 2024 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Abteilung Bau Ittigen bis am 31. Mai 2024 zu melden.

Das entsprechende Formular können Sie bei der Abteilung Bau wie folgt anfordern:

Talboden, Fischrain und Bantiger.