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Liegenschaften Verwaltungsvermögen
Zu den Liegenschaften des Verwaltungsvermögens gehören alle Gebäude, die die Gemeinde zum Erfüllen der öffentlichen Aufgaben benötigt. Dazu gehören:
- Gemeindehaus
 - Schulanlagen
 - Kindergärten
 - Sportanlagen
 - Werkhof
 
Alle Gebäude, die keiner öffentlichen Aufgabe dienen, sind sogenannte Liegenschaften des Finanzvermögens. Es handelt sich dabei um Wohnhäuser und Landparzellen. Die Gemeinde vermietet Wohnhäuser und Schrebergartenparzellen.