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Brennbarer Kehricht / Kleinsperrgut

Täglich anfallende, brennbare Abfälle aus Haushaltungen wie: Beschichtete Papiere, Flachglas, Getränkeverpackungen, Glühbirnen, Holz, Kleintiermist, Hundekot, Katzenkot oder Katzenstreu, Kleinmöbel, Kunststoffbehälter oder Kunststoffverpackungen, Küchenabfälle, Hygieneartikel, Plastikfolien, Schuhe, Textilien, kleine Teppiche und dgl.

Invasive Neophyten müssen Sie wie der restliche brennbare Kehricht in Gebührensäcken entsorgen. Die Verbrennung dieser Pflanzen ist wichtig, um eine mögliche weitere Ausbreitung via Samen oder Pflanzenteilchen zu verhindern. Weitere Informationen zu invasiven Neophyten finden Sie hier.

Tipps

Stellen Sie das Abfuhrgut in offiziellen Gebührensäcken, sperrige Kleingutstücke/-bündel mit offizieller Kleinsperrgutmarke der Gemeinde Ittigen bereit:

  • Höchstgewicht 18 kg pro Stück Kleinsperrgut
  • Maximalmasse 50 x 50 x 100 cm

Wichtig

Bitte nicht vor 06.00 Uhr des Abfuhrtages bereitstellen, Container am Vortag ab 16.00 Uhr.

Gebühren

Kostenpflichtige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Brennbarer Kehricht

Besondere Sammeltermine

Sammlung Wann? Wo?