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Beschlüsse des Gemeinderats vom 28. August 2023

1. September 2023
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2024 und Finanzplanung 2025 bis 2028

Der Ittiger Finanzhaushalt ist aktuell stabil und in sehr guter Verfassung. Aus diesem Grund wurden die Steuern auf 2023 von 1,24 auf 1,13 gesenkt. Damit ist Ittigen einer der steuergünstigsten Gemeinden in der Region Bern-Mittelland.

Bedingt durch die Steuersenkung im 2023 schliesst das Budget 2024 mit einem Defizit von 1,997 Mio. Franken ab. Darin enthalten ist eine Entnahme von 4,490 Mio. Franken aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» zur Finanzierung der Abschreibungen. Durch die positive Entwicklung der ICT Branche und die generell tiefe Arbeitslosigkeit sind die Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen optimistisch zu beurteilen. In den letzten Jahren wurden die Rechnungsabschlüsse durch Sondereffekte positiv beeinflusst, was ebenfalls im 2024 eintreffen könnte. Die finanzielle Ausgangslage erlaubt es daher, ein Defizit von 1,997 Mio. Franken zu budgetieren – der Fehlbetrag ist wie bereit im Budget 2023 tragbar. Trotz des Defizites wird es möglich sein, das aktuell gute Dienstleistungsangebot auf dem bisherigen Standard weiter anzubieten.

Die Ergebnisse der Finanzplanung weisen Defizite von jährlich sieben bis zehn Millionen Franken aus. Zu beachten ist dabei, dass bei den Ergebnissen Entnahmen aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» nicht berücksichtigt sind. Die Defizite werden sich durch die Entnahmen in den Planjahren noch stark reduzieren. Weiter ermöglichen die Rückstellungen die Defizite ebenfalls zu mildern. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im ICT Umfeld, wird zeigen, ob die Steueranlage 1.13 in den nächsten Jahren einen gesunden Finanzhaushalt ermöglicht.

Das Geschäft wurde zuhanden der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 verabschiedet.
 

Entwicklung Areal «im Park»

Die Überbauung «Wohnen im Park» an der Jurastrasse soll weiterentwickelt und in einem ortsverträglichen Mass nachverdichtet werden. Das Potenzial der Nachverdichtung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsabklärung ausgelotet. Konkret soll die bestehende Wohnüberbauung – unter Beibehaltung der Freiraumqualitäten – saniert, modernisiert und aufgestockt (sowohl Neu- als auch Aufbauten) werden. Im Zuge eines qualitätssichernden Verfahrens wurde ein Richtprojekt erarbeitet. Um das Richtprojekt umzusetzen, sind die planungsrechtlichen Grundlagen zu ändern. Die heutige Wohnzone «W spez» ist durch die neue Zone mit Planungspflicht ZPP S «Wohnen im Park» abzulösen. Zusätzlich ist die Überbauungsordnung «Wohnen im Park» zu erlassen. Die Kompetenz für das Ablösen der Wohnzone «W spez» durch die neue ZPP S liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, der Erlass der Überbauungsordnung in der Kompetenz des Gemeinderats.

Der Gemeinderat hat das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 verabschiedet und die Unterlagen zur öffentlichen Auflage freigegeben.
 

Innere Verdichtung «Hinterer Schermen 44»

Das Areal «Hinterer Schermen 44» ist Teil der historisch bedeutenden Gewerbesiedlung im Schermen. Zur langfristigen Existenzsicherung des schützenswerten Ensembles soll im östlichen und unbebauten Teil des Areals eine punktuelle bauliche Verdichtung realisiert werden, ohne das historische Gebäude und den parkartigen Garten zu beeinträchtigen. Im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens (Werkstattverfahren) ist ein mit der kantonalen Denkmalpflege konsolidiertes Richtprojekt entstanden. Mit dem Erlass der neuen Überbauungsordnung «Hinterer Schermen 44» sowie den damit verbundenen Änderungen der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan 1, Art. 331 Baureglement) und der Überbauungsordnung Nr. 201 «Hinterer Schermen» sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsbildverträgliche innere Entwicklung ermöglicht werden. Die Kompetenz für den Erlass dieser Planungsinstrumente liegt bei der Gemeindeversammlung.

Das Geschäft wurde zuhanden der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 verabschiedet und die Unterlagen zur öffentlichen Auflage freigegeben.
 

Kauf Liegenschaft Grauholzstrasse 10

Die Gemeinde ist zur Hälfte Miteigentümerin am Grundstück Ittigen Gbbl. Nr. 693, Grauholzstrasse 10, Ittigen. Für die Gemeinde bietet sich die Gelegenheit, den restlichen Anteil dieses Grundstücks als strategische Reserve zu erwerben. Die Liegenschaft ist aktuell unbewohnbar und eine Sanierung wäre unverhältnismässig. Es ist daher vorgesehen, die Liegenschaft zurückzubauen. Der Kauf liegt in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, weil der Kaufpreis 400'000 Franken übersteigt.

Der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023 wird beantragt, die zweite Hälfte des Grundstücks Nr. 693 an der Grauholzstrasse 10 zu erwerben.
 

Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 28. November 2023

Der Gemeinderat hat die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung wie folgt festgelegt:

  1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2024 und Planung 2025 bis 2028 – Beratung und Genehmigung des Inhalts der Leistungsgruppen mit Globalbudgets mit Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer, Kenntnisnahme der Planung
  2. Entwicklung Areal «im Park»; Zone mit Planungspflicht ZPP S «Wohnen im Park» mit Änderung Baureglement sowie Zonenplan 1 und 2 – Beratung und Genehmigung
  3. Überbauungsordnung «Hinterer Schermen 44» mit Änderung Baureglement, Zonenplan 1 und Überbauungsordnung Nr. 201 «Hinterer Schermen» – Beratung und Genehmigung
  4. Liegenschaft Ittigen Gbbl.-Nr. 693, Grauholzstrasse 10, Ittigen; Kauf Miteigentumsanteil – Beratung und Genehmigung
  5. Gemeindeverband Regionales Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz Bern-Mittelland; Austritt – Beratung und Genehmigung
  6. Verschiedenes
     

Gemeindeübergreifendes Veloverleihsystem

Die Stadt Bern bietet seit 2018 das Veloverleihsystem «Velo Bern» an, welches durch die PubliBike AG betrieben wird. Seit der Inbetriebnahme wurde das Veloverleihsystem auf weitere Nachbargemeinden, u.a. Ittigen, ausgedehnt. Die Stadt Bern hat mit jeder Gemeinde eine Koordinationsvereinbarung abgeschlossen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Nachbargemeinden und der Stadt Bern regelt. Das Dreiecksverhältnis zwischen der Stadt Bern, den Nachbargemeinden und PubliBike AG ist kompliziert und soll vereinfacht werden. Mit einer Laufzeit ab 1. Januar 2026 soll deshalb das Veloverleihsystem neu gemeinsam ausgeschrieben und über die Stadtgrenzen hinaus gestärkt werden.

Der Gemeinderat hat einer gemeinsamen Neuausschreibung eines gemeindeübergreifenden Veloverleihsystems 2026+ unter der Leitung der Stadt Bern zugestimmt und den entsprechenden Gemeindevertrag genehmigt.
 

Turnhallenprovisorium, kürzere Bauzeit und höhere Kosten

Die Gemeindeversammlung stimmte am 1. Dezember 2022 dem Projektierungskredit für den Neubau des Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrums Rain (SFB) von 2,62 Mio. Franken mit grossem Mehr zu. Die Projektgruppe schloss mit den Architekten in der Zwischenzeit die Wettbewerbsphase ab und bearbeitet die Vorprojektphase. Im Wettbewerbsprogramm war vorgesehen, das Bauprojekt zu staffeln, um teure Provisorien zu vermeiden.

In der neuesten Kostenschätzung ist eine Etappierung nun nicht mehr vorgesehen. Dadurch wird die Bauzeit um ca. zwei Jahre verkürzt, was sich einerseits positiv auswirkt auf die geplante Einführung der Basisstufe. Die Abteilung Bildung wies den Bedarf dafür auf das Schuljahr 2027/2028 nach. Mit einer Etappierung wäre es nicht möglich, diese Vorgabe einzuhalten. Die Basisstufe könnte erst auf das Schuljahr 2029/2030 umgesetzt werden. Andererseits wirkt sich die verkürzte Bauzeit positiv auf die Lärmbelastung, die Sicherheit sowie den Baustellenverkehr aus.

Das Projekt wird dadurch aber teurer. Der Kostenvergleich zeigt, dass eine nicht etappierte gegenüber einer etappierten Bauweise 1,185 Mio. Franken mehr kostet. Ein Teil der Mehrkosten ist auf das zu erstellende Turnhallen-Provisorium zurückzuführen.

Die Kostenschätzung für den ganzen Neubau beträgt 40,341 Mio. Franken, die Projektreserve 3,381 Mio. Franken. Der gesamte notwendige Verpflichtungskredit beträgt entsprechend 47 Mio. Franken. Im aktuellen Investitionsprogramm beziehungsweise im Aufgaben- und Finanzplan 2024 sind für das Projekt 33 Mio. Franken eingestellt. Sowohl die Überschreitung wie auch die Kosten für das Provisorium bedingen die Zustimmung der Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat hat zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich beabsichtigte Etappierung aus logistischen (Zufahrtswege zur Baustelle) und zeitlichen Gründen nicht umsetzbar und daher ein Provisorium notwendig ist.

Die Projektgruppe wurde beauftragt, die Projektierung ohne Etappierung fortzusetzen und Kostenoptimierungen zu suchen. Namentlich sind modular aufgebaute Optionen mit einem substanziellen Sparpotenzial zu erarbeiten.
 

Einbürgerungen

Das Gemeindebürgerrecht wurde einem Ehepaar aus Deutschland sowie je einer Person aus Eritrea, Kroatien, Pakistan und der Türkei zugesichert.
 

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

  • Annemarie und Bernhard Jungen, Worblaufen: Energetische Sanierung EFH, Einbau einer Indach-Photovoltaikanlage, nachträgliche Bewilligung ausgebauter Dachraum, Altikofenstrasse 189a, Worblaufen, Parzelle Nr. 706.
Gemeinderat von Ittigen.