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Beschlüsse des Gemeinderats vom 8. Mai 2023
Teilrevision der Verordnung über die Arbeitszeit
Mit der Teilrevision der Personalverordnung schaffte der Kanton konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen und baute die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit weiter aus. Er trägt damit zur Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber bei. In Ittigen gab die Verordnung über die Arbeitszeit immer wieder zu Diskussionen Anlass. Um mit dem Kanton Schritt zu halten und damit auch die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin zu fördern, soll ein Teil der geltenden gemeindeeigenen Bestimmungen an diejenigen des Kantons angepasst werden. Die Teilrevision betrifft insbesondere das mobile Arbeiten und Homeoffice sowie Kurzurlaube (z. B. für das Pflegen und Betreuen von plötzlich erkrankten oder verunfallten Familienangehörigen).
Der Gemeinderat hat die Änderungen in der Verordnung über die Arbeitszeit genehmigt. Die Änderungen treten – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – per 1. Juli 2023 in Kraft.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Losinger Marazzi AG, Bern: Neubau von sechs Mehrfamilienhäuser mit Dienstleistungsnutzung und gemeinsamer Autoeinstellhalle sowie Umlegung Speicherkanal, Worblaufenstrasse 159, 3048 Worblaufen, Parzelle Nr. 971.
- Laubegg AG, Bern: Umbau Wohn- und Fabrikgebäude mit 12 Wohneinheiten und ein Wohnatelierraum, Rückbau westlicher Anbau und Sanierung unterirdischer Mühlekanal, Hinterer Schermen 31, 3063 Ittigen, Parzelle Nr. 773.