Inhalt
"Knoten Station Ittigen" - Öffentliche Planauflage
1. Überbauungsordnung «Basiserschliessung Knoten Station Ittigen 'aufwärtskompatibel'» bestehend aus
- Überbauungsplan 1:500
- Landerwerbsplan 1:500
- Erläuterungsbericht mit Mitwirkungsbericht
- Änderung Zonenplan 1
- Änderung Zonenplan 2
- Änderung UeO m
- Änderung UeO o
- Änderung UeO p
2. Baugesuch «Basiserschliessung Knoten Station Ittigen 'aufwärtskompatibel'»
Bauvorhaben: Umgestaltung Knoten Station Ittigen, Anpassung und Umgestaltung Worblentalstrasse, Talweg, Untere Zollgasse und Einmündung Sonnhalde, Neubau einer Lichtsignalanlage, Rückbau Cancellara Brücke, Neubau provisorischer Aufgang Talgutzentrum, Ersetzung Perrondach, Neubau Personenunterführung, Verschiebung Bushaltestellen, temporärer Installationsplatz, Anpassungen an Umgebungsgestaltungen und -bepflanzungen.
Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Knoten Station Ittigen: Gemeinde Ittigen und RBS
Projektverfasser: Zeltner Ingenieure AG, Belp
Parzellen Nrn.: 700, 779, 786, 835, 2404, 2535, 3040, 3634, 4281, 7001, 7067, 7429, 7430
Koordinaten: 2'603'500 / 1'202'500
Zone: UeO bb «Basiserschliessung Knoten Station Ittigen "aufwärtskompatibel"»
Beanspruchte Ausnahmen:
Art. 41 Abs. 3 NSchG, Entfernung geschützter Alleebäume und Ersatzpflanzung
Art. 27 Abs. 2 NSchG i.V. Art. 13 NSchV, geringfügige Umlegung einer Hecke
Auflage und Rechtsmittel:
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau, Rain 7, Postfach 226, 3063 Ittigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung im Gelände verwiesen.
Betreffend Aufstellen von Profilen / Verpflockung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Die Verpflockung und Markierung erfolgt so, dass die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es wird auf die Gesuchsakten und die vereinfachte Markierung / Verpflockung (rot = Fahrbahn, blau = Inseln, grün = Gehweg, gelb = Tragwerk) im Gelände verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: 20. März 2020 bis 24. April 2020
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung der Gemeinde Ittigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG)
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Allfällige Einspracheverhandlungen finden zwischen dem 11. und dem 22. Mai 2020 statt. Einsprechende sind gebeten, sich für diesen Zeitraum Termine freizuhalten.
Auflageschluss 24. April 2020, Zugriff auf Unterlagen nicht mehr möglich.