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Leerwohnungszählung per 1. Juni 2022
Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet. Hauseigentümer oder Verwalter, die am 1. Juni 2022 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Gemeinde bis am 31. Mai 2022 zu melden.
Das Formular kann hier heruntergeladen oder bei der Gemeinde, Abteilung Bau, angefordert werden (Tel. 031 925 22 40, abteilung.bau@ittigen.ch).
Besten Dank für das fristgerechte Melden der Leerwohnungen.
Zugehörige Objekte
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Formular_Leerwohnungszählung.pdf | Download | 0 | Formular_Leerwohnungszählung.pdf |
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