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Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "Areal Metropark" - Bekanntmachung
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Areal Metropark» (Baubereiche M1 / O1 / O2 / W4) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Ittigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 17. Januar 2022 in Anwendung von Art. 122 Abs. 7 BauV beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat