Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Beschlüsse des Gemeinderats vom 15. März 2021

18. März 2021
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Teilrevision Abfallreglement

Der Bund hat den Begriff «Siedlungsabfälle» neu definiert. Abfälle von Grossunternehmen gelten künftig nicht mehr als Siedlungsabfall. Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen müssen alle ihre Abfälle selber entsorgen. Sie fallen folglich nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol und den Entsorgungsauftrag des Gemeinwesens. Gestützt auf die Neudefinition der Siedlungsabfälle sind die kommunalen rechtlichen Grundlagen (Abfallreglement, Abfallverordnung) anzupassen. Das überarbeitete Abfallreglement basiert auf dem Musterreglement des Kantons Bern. Auf das Erhöhen der Höchstsätze für Grund- und Verursachergebühren wird vorderhand verzichtet.

Der Gemeinderat hat das teilrevidierte Abfallreglement zuhanden der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2021 verabschiedet.

 

Sanierung ARA-Strasse

Dieses Jahr werden durch den Bau des Wärmeverbunds auf dem Teilstück von der ARA Worblental bis zur Worblaufenstrasse die ersten Fernwärmeleitungen verlegt. Gleichzeitig wird der vorgesehene Ringschluss der Wasserversorgung erstellt. Um Ressourcen zu nutzen, ist bei dieser Gelegenheit der bestehende Engpass auf der ARA-Strasse zu beseitigen. Die Fahrbahn ist dort so schmal, dass keine Fahrzeuge kreuzen können. Anstelle eines Trottoirs ist für Fussgänger nur eine gelbe Sperrfläche markiert. Die Sanierung der ARA-Strasse erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Im Hinblick auf die Neugestaltung des Aareufers mit Naherholungsgebiet und dem geplanten neuen Infrastrukturgebäude bildet dieses Projekt einen wichtigen Baustein einer Gesamtstrategie.
Der Gemeinderat hat das Projekt «Sanierung ARA-Strasse» und den Verpflichtungskredit von 523'000 Franken (inkl. MWST) zuhanden der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2021 verabschiedet.
 

Werkhof; Ersatz Fahrzeug

Das Transportfahrzeug mit Jahrgang 2008 ist zu ersetzen. Die intensive Nutzung auf Kurzstrecken und im Winterdienst führt zu hohem Verschleiss und zu viel Rostbildung. Die Unterhaltskosten übersteigen das normale Mass zunehmend. Die Beschaffung erfolgt im Einladungsverfahren, wobei vorgängig die Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt wurden.
Für den Ersatz des Transportfahrzeugs hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von 192’000 Franken (inkl. MWST) bewilligt.

 

Betrieb und Instandhaltung Strassenbeleuchtung

Der Gemeinde obliegt als Eigentümerin und Betriebsinhaberin die Gesamtverantwortung für die öffentliche Beleuchtung. Sie ist für das Beaufsichtigen der elektrischen Anlagen und das Überwachen und Aufrechterhalten ihres betriebssicheren Zustands verantwortlich. Bisher wurde die BKW Energie AG bei Bedarf beigezogen. Künftig sollen die Leistungen der BKW mittels Rahmenvertrag bedürfnisgerecht auf die Gemeinde abgestimmt werden. Die Kosten betragen jährlich rund 32'000 Franken.

Der Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung wird für eine Dauer von zehn Jahren an die BKW Energie AG übertragen. Der Gemeinderat hat den erforderlichen Verpflichtungskredit von 315'252.50 Franken genehmigt.

 

Talweg / Untere Zollgasse; Einführung Tempo 30

Nach dem Richtplan «Übergeordnetes Strassennetz» sind der Talweg und die untere Zollgasse als quartiersorientierte Strasse mit Tempo 30 klassiert. Es gilt, die überschrittenen Lärmimmissionen zu beheben, einen quartiersorientierten Charakter zu erreichen und den Durchgangsverkehr zu reduzieren.
Der Einführung von Tempo 30 auf dem Talweg und der unteren Zollgasse sowie der damit verbundenen Massnahmen wurde zugestimmt. Die Kosten von 58'000 Franken werden zulasten des Globalkredits 2021 der Leistungsgruppe 08 (Tiefbau, Gemeindebetriebe) finanziert.

 

Einbürgerungen

Das Gemeindebürgerrecht wurde fünf Personen aus Deutschland, fünf Personen aus Bosnien und Herzegowina sowie je einer Person aus Spanien und Italien zugesichert.

 

Ittigen mit Mannenberg