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Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze für Veranstaltung

Das Benutzen von öffentlichen Strassen und Plätzen für kulturelle und sportliche Anlässe (z.B. Umzüge an Fasnacht, Musikanlässe, Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport) ist bewilligungspflichtig.

Die Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen

  • zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden) oder
  • das Aufbrechen von Strassen

bedarf ebenfalls einer Bewilligung. Sie ist gebührenpflichtig. 

Mit Ausnahme der Tiefenaustrasse und der Worblaufenstrasse gehören alle öffentlichen Strassen der Gemeinde Ittigen.

Für Fragen oder Bewilligungen ist das Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zuständig.

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