Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Zivilstandsereignis im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten, ein Kind zur Welt bringen, sich scheiden lassen oder ein anderes Zivilstandsereignis haben, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit es hier rechtsgültig ist.

Zivilstandsereignisse sind zum Beispiel:

  • Heirat und Scheidung
  • Eingetragene Partnerschaft und deren Auflösung
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Kindesanerkennung
  • Namensänderung oder Namenserklärung
  • Todesfall


Schweizer Bürger/in
Als Schweizer Bürger/in müssen Sie das Ereignis melden und die nötigen Dokumente besorgen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts des Kantons Bern.


Ausländische Staatsangehörigkeit
Bitte geben Sie bei der Fremdenkontrolle Ittigen eine in deutscher Sprache übersetzte Mitteilung ab. Wir werden das Ereignis dem Migrationsdienst weiterleiten und falls nötig einen neuen Ausweis bestellen.
 

Zivilstandsdokumente bestellen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt