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Heirat in der Schweiz

Für die Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz, wenden Sie sich persönlich an das Zivilstandsamt des Wohnorts der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz in Ittigen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig.

Ab 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Nach der Trauung erhält die Einwohner- und Fremdenkontrolle direkt vom Zivilstandsamt eine Ehemitteilung. Die Daten im Einwohner- sowie Steuerregister werden angepasst.

 

Schweizer Staatsangehörige
Benötigen Sie unmittelbar nach der Trauung einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte, können sie diesen bereits vor der Hochzeit beim kantonalen Ausweiszentrum beantragen. Sie benötigen dazu eine zivilstandesamtliche Bestätigung, welche Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes ausstellt.
 

Ausländische Staatsangehörigkeit
Wir werden den Migrationsdienst über Ihre Heirat informieren. Um einen Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, melden Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat). Namensänderungen im Ausländerausweis werden nur vorgenommen, wenn der Reisepass angepasst wurde.


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