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Feuerwehrdienst

Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer mit Schweizerbürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung.

Die Dienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird und dauert bis zum 31. Dezember, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird. Die Dienstpflicht wird durch aktives Dienstleisten oder durch Bezahlen der Ersatzabgabe erfüllt.

Die Feuerwehr steht in ständiger Bereitschaft. Der Gemeinde steht die Feuerwehr in einem Schadenfall bzw. zur Schadensbekämpfung direkt und unverzüglich zur Verfügung. Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Reglement öffentliche Sicherheit umschrieben:
Die Feuerwehr hat bei Brandfällen oder anderen Schadenereignissen auf dem Gemeindegebiet sowie auf Anforderung hin auch in den Nachbargemeinden Hilfe zu leisten. Auf Weisung des Gemeinderats kann Feuerwehr im Rahmen des Bevölkerungsschutzes auch zu anderen Dienstleistungen aufgeboten werden.

Notfälle sind über die Telefonnummer 118 zu melden.

Erreichbarkeit bei Grossereignissen
Die Unwetter vom Sommer 2007 haben Lücken in der Alarmierung der Rettungskräfte aufgezeigt. Solche Ereignisse bedingen innert kürzester Zeit die Alarmierung vieler Feuerwehren. Dafür ist das heute bestehende Alarmierungssystem nicht ausgelegt. Aufgrund dieser Situation haben die Gebäudeversicherung und die Einsatzzentrale der Kantonspolizei ein Konzept verabschiedet, welches für Ittigen wie folgt aussieht: Unter der Nummer 031 918 04 02 ist die Feuerwehr Ittigen bei Grossereignissen erreichbar. Falls die Notfallnummer 118 überlastet ist, kann auf diese Nummer angerufen werden.

Es handelt sich jedoch nicht um eine Notfallnummer. Es ist daher nicht garantiert, dass diese Nummer besetzt ist.

Kommandant Feuerwehr Ittigen
Dario Bischoff
Bahnstrasse 3
Postfach 17
3063 Ittigen
Tel. 079 339 05 46

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