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Feuerungskontrolle, Energieberatung

Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.

Nach den gesetzlichen Vorschriften überprüft die kommunale Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob in Zusammenhang mit dem Betrieb von Gas- oder Oelfeuerungsanlagen die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten werden. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 350 kW. Grössere Anlagen werden direkt durch das BECO (Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz) überprüft. Diese kantonale Stelle ist zugleich auch für die Abgasmessungen aller Holzheizungen mit einer Leistung von über 70 kW zuständig.

Erfüllen die gemessenen Abgaswerte einer Heizungsanlage die LRV-Auflagen nicht, wird dem Heizungsbetreiber eine Einregulierungsfrist oder nötigenfalls eine Sanierungfrist für die Heizung auferlegt.

Als Fachperson ist der Feuerungskontrolleur in der Lage, HauseigentümerInnen und HauswartInnen bei Heizungsstörungen und -problemen kompetent zu beraten. Bei bevorstehenden Heizungssanierungen können LiegenschaftsbesitzerInnen oder deren Verwaltungen die ideale Vorgehensweise und Detailfragen über die kostenlose und neutrale Energieberatung der Region Bern klären. Wenn Gas als zukünftiger Energieträger für den Heizungsbetrieb in Frage kommt, steht als Kontaktstelle die Abteilung Bau des Dienstleistungszentrums der Gemeinde zur Verfügung.

Feuerungskontrolleur Gemeinde Ittigen
Dieter Hirschi
Blumenweg 6c
3063 Ittigen
Tel. 031 921 72 13
Fax 031 921 72 17

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