Alimentenfachstelle
Zuständiges Departement: Soziales
Zuständiger Bereich: Alimentenwesen Verantwortlich: Isler, Franziska Sofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde resp. KESB festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig bezahlt werden, kann bei der Alimentenfachstelle ein Antrag auf Bevorschussung gestellt werden. Der Bevorschussungsanspruch steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Der nacheheliche Unterhalt, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Es wird jedoch auf Gesuch hin Inkassohilfe geleistet. Die Alimentenfachstelle führt in diesen Fällen adequate Inkassomassnahmen durch und leitet eingehende Zahlungen abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter. Personen mit Wohnsitz in Ittigen reichen das Gesuch für Alimentenbevorschussung oder Inkassohilfe direkt bei der Alimentenfachstelle ein.
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