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Besuchervisum Schweiz (Verlängerung)

Ist ein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz abgelaufen, kann es in Ausnahmefällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Fremdenkontrolle abgeben:

  • aktuelles Passfoto der eingereisten Person

  • Gesuch (schriftliche Begründung für die Verlängerung)

  • Pass der eingereisten Person (Passkopie mit Einreisestempel)

  • Bestätigung, dass die Ausreise erfolgen wird

  • Unterhaltsgarantie (Formular siehe «Dokumente»)

  • Verlängerung der Heilkostenversicherung

  • Auszug aus dem Betreibungsregister der Garant

  • Lohnabrechnung der letzten vier Monate der Garant
     

Bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle wird der Fragebogen für Ausländer und Ausländerinnen ausgefüllt und zusammen mit den Unterlagen an den Migrationsdienst weitergeleitet.

Zugehörige Objekte

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