Umzug innerhalb GemeindeSind Sie in Ittigen umgezogen? Teilen Sie die neue Adresse innerhalb 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohner- und Fremdenkontrolle mit. Sie haben folgende Möglichkeiten: Persönliche Meldung Melden Sie die neue Adresse persönlich bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Mitzunehmen ist der Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein oder der Ausländerausweis. Schriftliche Meldung Schweizer Staatsangehöriger Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie dieses mit Ihrem Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle zu. Wir werden die Adresse im Einwohnerregister ändern und Ihnen den neuen Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein zuschicken. Schriftliche Meldung Ausländische Staatsangehöriger Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit einer gut lesbaren Kopie Ihres Ausländerausweises an die Fremdenkontrolle. Wir melden die Adressänderung dem Migrationsdienst Kanton Bern. Sobald wir vom Migrationsdienst einen Ausweis mit der neuen Adresse erhalten haben, benachrichtigen wir Sie. Der neue Ausweis wird Ihnen am Schalter der Fremdenkontrolle gegen eine Gebühr ausgehändigt. Der alte Ausweis ist vorzuweisen. Zivilschutzpflichtige Das Dienstbüchlein ist zur Adressänderung bei der Zivilschutzstelle abzugeben. Militärpflichtige Das Dienstbüchlein ist für die Adressänderung dem Sektionschef Bern einzusenden.
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