





















|
 |
 |
Datensperre Privatperson Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn - die verantwortliche Behörde (Einwohnerkontrolle) zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Vorgehen Im Online-Dienst ist das „Gesuch Datensperre“ auszudrucken, auszufüllen und der Einwohner- und Fremdenkontrolle Ittigen (Rain 7, 3063 Ittigen) unterschrieben zuzustellen.
| Onlinedienst |
Verantwortlich |
Telefon |
Online |
Bestellen |
Laden |
Info |
| Sperrung Datenbekanntgabe |
Steiner, Rahel |
031 925 22 25 |
|
|
(pdf, 25.9 kB) |
 |
|
 |
 |
 |
 |