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Datensperre Privatperson

Zuständiger Bereich:Einwohnerkontrolle

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn

  • die verantwortliche Behörde (Einwohnerkontrolle) zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
  • die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Vorgehen
Im Online-Dienst ist das „Gesuch Datensperre“ auszudrucken, auszufüllen und der Einwohner- und Fremdenkontrolle Ittigen (Rain 7, 3063 Ittigen) unterschrieben zuzustellen.

Verantwortlich Telefon
Steiner, Rahel 031 925 22 25

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Sperrung Datenbekanntgabe Steiner, Rahel 031 925 22 25     (pdf, 25.9 kB)


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