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Siegelungen

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.

Der Siegelungsbeamte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
  • Versicherungspolicen
  • Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
  • Name und Adresse Notar, wenn Vermögen über 100'000 Franken und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist

Falls nötig sperrt der Siegelungsbeamte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.

Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

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