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Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.1 ‰ des amtlichen Werts. Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. 

Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser eingetragen ist. Die Gemeinde Ittigen fakturiert die Liegenschaftssteuer zusammen mit den Kehrichtgebühren. Liegenschaftssteuerbeträge unter 5 Franken werden nicht in Rechnung gestellt.

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