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Handlungsfähigkeitszeugnis

Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie erstellt die Zeugnisse

  1. für die betroffene Person selbst
  2. für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist.

Handlungsfähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:

  • Personalien (Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Adresse);
  • Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde;
  • zivilrechtliche Handlungsfähigkeit (gemäss Zivilgesetzbuch)
     

Preise: 20 Franken (KESB-Schalter) / 30 Franken (Versand per Post)

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