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Betriebswegweiser

Sie sind Inhaber oder Inhaberin eines Geschäfts in der Gemeinde Ittigen und möchten einen Betriebswegweiser aufstellen? Das Anbringen von Betriebswegweisern ist bewilligungspflichtig. Für einen Betriebswegweiser müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Betrieb

  • ist ohne Wegweisung schwer auffindbar.
  • liegt abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen.
  • ist ein häufig aufgesuchtes Ziel: Der Betrieb muss Fahrziel einer grossen Anzahl ortsunkundiger Fahrzeugführenden sein.
  • weist genügend Parkplatznachweis nach baurechtlichen Vorschriften auf.

Kein Betriebswegweiser wird bei einem zonen- oder quartierbezogenen Sammelwegweiser oder beim Vorhandensein einer geografischen Bezeichnung bewilligt.

Gesuchsformulare sind beim Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zu beziehen und abzugeben.

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