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Reklamen – Bewilligungsverfahren

Reklamen sind grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Für Reklamevorhaben ist somit ein Baugesuch zu stellen. Die Baubewilligung gilt gleichzeitig als Reklamebewilligung.

Der kantonale Gesetzgeber hat bestimmte Strassenreklamen als baubewilligungsfrei bezeichnet. Es handelt sich durchwegs um Formen der Eigenreklame; Fremdreklamen sind immer baubewilligungspflichtig. In Einzelfällen erfordern jedoch auch eigentlich baubewilligungsfreie Reklamen eine Baubewilligung.

Möchten Sie eine Reklame anbringen, melden Sie sich am besten bei uns. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

 

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Bauen