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Kontrollschild und -marke für Mofa und E-Bike

An Ihrem Motorfahrrad (oder Elektrovelo über 25 km/h) müssen Sie jährlich eine neue Kontrollmarke anbringen. Die gültige Kontrollmarke dient dem Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Kontrollmarke ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres gültig.

Seit dem 1. Januar 2022 sind im Kanton Bern die Mofa-Vignetten nicht mehr bei Ausgabestellen (Händler, Gemeindeverwaltung, Poststellen) erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Rechnung für die Vignette. Nach der Bezahlung wird sie per Post zugestellt.

Der Verkauf von Kontrollschildern und Vignetten für E-Bikes oder Mofas durch die Ausgabestellen wurde auf den 31. Dezember 2021 eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts.

 

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