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Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Der Kanton Bern als Heimatkanton klärt Fragen bezüglich Personenstand. Das Staatssekretariat für Migration beauftragt den Wohnkanton, einen Bericht auszuarbeiten. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. 

Die Details und Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern.

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