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Abfuhrkreise – Kehrichtentsorgung

Für die Kehrichtentsorgung ist die Gemeinde Ittigen in zwei Kreise aufgeteilt. Die Zugehörigkeit der einzelnen Strassen ist in untenstehendem Dokument ersichtlich.

In Ergänzung zu den kommunalen Entsorgungsdienstleistungen können ortsansässige Betriebe und Haushalte aus Ittigen und Worblaufen für die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle nach Art. 3 des Abfallreglements vom 9. Juni 2015 die Entsorgungshöfe Schermen und Fellerstrasse der Stadt Bern benützen. Dabei kommen bis auf weiteres die Tarife Entsorgungshöfe „Andere Gemeinden“ zur Anwendung.

Diese offizielle Zusammenarbeit basiert auf einer Vereinbarung mit dem Amt Entsorgung + Recycling der Stadt Bern.

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